
Balkongeländer
Bei Balkongeländern sind nicht nur gestalterische Gesichtspunkte zu beachten. Verschiedene gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten. Grundsätzlich werden bei Absturzhöhen von mehr als 1 m Geländer notwendig. Diese Geländer müssen dann im privaten Bereich mindestens 90 cm hoch sein. Bei senkrechten Füllstäben darf der Zwischenabstand nicht größer als 12 cm sein.



Ein Geländer besteht im Allgemeinen aus:
- Pfosten
(aus Rundrohren, aus Quadrat- oder Rechteckrohren, aus Flacheisen als Doppelstab, etc.) - Ober- und Untergurt
(waagerechte Verbindungen zwischen den Pfosten) - senkrechten Füllstäben
(runde Füllstäbe, quadratische Füllstäbe, schlicht oder verziert) oder Glasscheibenfüllung - Handlauf
(Rundrohr, Flachstahl, Holz etc.)
